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Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung ("Minijob")

Muster Arbeitsvertrag für einen Minijob kostenlos als PDF oder Word Vorlage downloaden

Einführung und Download

Dieser Arbeitsvertrag dient als Vorlage für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ("Minijob" / "538-Euro-Job"), also für ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Lohn von maximal 538 €.

Genau genommen handelt es sich hierbei um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis. Dies ist abzugrenzen von dem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis, welches auch als geringfügig bezeichnet wird. Das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis wird aber nicht durch den Maximallohn von 538 € monatlich definiert, sondern durch die maximale Anzahl von 70 Arbeitstagen pro Jahr (seit 01.01.2015). Siehe weiter unten die Abgrenzung Geringfügig entlohnt vs. kurzfristig beschäftigt.

Besonders folgende Punkte sollten Sie auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden:

  • Dauer der Probezeit
  • Tätigkeitsbereich
  • Regelmäßige Wochenarbeitszeit

Falls Sie einen Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit einstellen möchten, bieten sich die Vorlagen Vollzeitarbeitsvertrag oder Teilzeitarbeitsvertrag an. Möchten Sie ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis abbilden, finden Sie auf folgender Seite einen Muster Arbeitsvertrag für die Kurzfristige Beschäftigung.

Mit einem Klick auf einen der folgenden Links können Sie die Vorlage kostenlos als PDF oder Word Dokument herunterladen:

Rechtlicher Hinweis: Der Muster Vertrag und die Informationen auf dieser Seite dienen als Informationsquelle und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit gegeben.

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Aufbauend auf unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht, haben wir Ihnen auf dieser Seite Arbeitsvertrags Vorlagen zusammengestellt, die Sie kostenlos nutzen können. Aber anstatt sich selber um die korrekte Anstellung, Abrechnung und Lohnbuchhaltung zu kümmern, können Sie Arbeitnehmer für temporäre Jobs direkt über InStaff buchen.

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Arbeitsvertrag Minijob im Wortlaut


Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

(Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.)

Zwischen ________________________________________________
(Name und Adresse des Arbeitgebers)

- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -

(ggf.: vertreten durch_______________________________________)

- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -

und

Herrn/Frau ______________________________________________

wohnhaft ________________________________________________

- nachfolgend „Arbeitnehmer/-in“ genannt -

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:



§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________ .



§ 2 Probezeit

Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten sechs Monate (oder: drei Monate) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

oder

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten (oder: drei Monaten) vom ________ bis zum ________ zur Probe abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes Probearbeitsverhältnis).

§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als _________________________ eingestellt

und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

(Bei der Angabe der Tätigkeiten empfiehlt sich keine zu starke Einengung, da bei einer Änderung der Arbeitnehmer ansonsten zustimmen muss oder eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung auszusprechen ist.)

Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht und nicht mit einer Lohnminderung verbunden sind.



§ 4 Arbeitsvergütung

Für sei­ne Tä­tig­keit er­hält der Ar­beit­neh­mer ein Monatsbruttogehalt in Höhe von 538,00 EUR. Dieses Gehalt wird jeweils zum Ende eines Kalendermonats auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen.

(Seit dem 01. Januar 2013 besteht auch für die geringfügige Beschäftigung Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer hat einen Pauschalanteil von 3,9 % (bzw. 13.9 % bei Minijobs in Privathaushalten) und Arbeitgeber hat von 15 % (bzw. 5 % bei Privathaushalten). Arbeitnehmer haben die Möglichkeit sich von dem Beitrag zu befreien.)

Der Arbeitnehmer ist rentenversicherungspflichtig. Dadurch erwirbt er unter den jeweils bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen Rentenansprüche. Dafür sind derzeit 3,9 Prozent der Vergütung in die Rentenkasse einzuzahlen. Der Arbeitnehmer kann sich auf Wunsch jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Der Arbeitnehmer erklärt sich dazu jetzt wie folgt [Entsprechendes bitte ankreuzen]:

□ Ich wünsche die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

□ Ich wünsche die Beitragszahlung an den Rentenversicherungsträger

Mit dem Gehalt sind Überstunden bzw. Mehrarbeit bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit von bis zu 2 Stunden pro Woche abgegolten (eine pauschale Abgeltung von Überstunden ist nicht möglich. Lediglich Überstunden die maximal ca. 10 % der Arbeitszeit betreffen, können vertraglich mit dem Gehalt abgegolten werden). Ei­ne Ver­gü­tung darüber hinausgehender Zei­ten fin­det im Üb­ri­gen nur statt, wenn dies im Ein­zel­fall vom Ar­beit­ge­ber verbindlich zu­ge­sagt wor­den ist. Die Überstundenvergütung findet nur statt, wenn der Arbeitnehmer einen durch den Arbeitgeber bestätigten Stundenzettel vorlegt; der Stundenzettel ist jeweils zum Monatsende vorzulegen. Die Überstundenvergütung erfolgt zusammen mit der Vergütung des Folgemonats.

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Sonderzahlungen (Gratifikationen, Prämien, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) besteht nicht. Sollte der Arbeitgeber dennoch eine solche Zahlung leisten, so geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung für die Zukunft; das gilt auch bei mehrfacher Zahlung.



§ 5 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit __ Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.



§ 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren __ Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist.

Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Betriebsferien (optional)

Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, einen Teil seines Urlaubs während der Dauer der Betriebsferien (in der Regel vom 27.12. bis 31.12.) zu konsumieren.

(Betriebsferien bieten sich in ruhigen Phasen an, zum Beispiel zwischen Weihnachten und Silvester. Zulässig sind bis zu 3/5 des Gesamturlaubs als Betriebsferien festzulegen.)



§ 8 Krankheit

Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.



§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.



§ 10 Nebentätigkeit

Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.



§ 11 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.



§ 12 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.



§ 13 Verfall-/Ausschlussfristen

Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.

Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.



§ 14 Zusätzliche Vereinbarungen

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________



§ 15 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.

_________________________

Ort, Datum

_________________________ _________________________

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer/-in

Geringfügige Beschäftigung: Geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt

Eine geringfügige Beschäftigung hat gegenüber regulären Arbeitsverhältnissen die Besonderheit,
dass es für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist und auch bei der Lohnsteuer gesonderte
Höhen gelten.

Es gibt zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung:

  • Die geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer maximal 538 € pro Monat verdienen darf
  • Die kurzfristige Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer maximal 50 Tage (bzw. 70 Tage ab 01.01.2015)
    pro Jahr beschäftigt sein kann (Muster Arbeitsvertrag für eine kurzfristige Beschäftigung).

Urlaubsanspruch beim Minijob

Auch im Rahmen eines Minijobs haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Der Urlaubsanspruch ist allerdings anteilig und bezieht sich auf die Werktage die
der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet, ähnlich dem Urlaubsanspruch in Teilzeit.

Der Anspruch lässt sich mit folgender Formel bestimmen:

Nominale Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen x (tatsächliche Arbeitstage pro Woche / Arbeitstage pro Woche)

Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche dürfen
Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt
werden. Ihnen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu.

Aktuelle Rechtsprechung und Urteile zum Arbeitsvertrag Minijob

Relevante Neuigkeiten zur Gesetzeslage und Richterurteile zur Gestaltung von Arbeitsverträgen finden Sie hier. Wir machen regelmäßige Updates (aktueller Stand: November 2013).

  • 09.04.2008 - Keine Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei falscher Angabe des Arbeitnehmers ( L 5 R 2125/07)

    Wenn ein Arbeitnehmer weitere geringfügige Beschäftigungen aufnimmt und dies seinem bisherigen Arbeitgeber verschweigt, so muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
    In diesem Fall hat der Arbeitnehmer seine Melde Pflicht verletzt und dem Arbeitgeber trifft keine Schuld.

    zum Kommentar mit weiteren Informationen

  • 21.08.2006 - Mehrere Minijobs begründen Sozialversicherungspflicht (L 1 KR 366/02)

    Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, so werden sie zusammengerechnet und unterliegen ab einem bestimmten monatlichen Einkommen der Sozialversicherungspflicht.
    Weisen Sie also den Arbeitnehmer daraufhin, dass er keine weiteren Minijobs annehmen darf, ansonsten müssen sie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung nachzahlen.

    zum Kommentar mit weiteren Informationen

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