Dieser Teilzeitarbeitsvertrag kann als Vertragsvorlage für ein Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit dienen.
Sie können den Beispiel Vertrag kostenlos herunterladen und dann lokal auf Ihrem Computer editieren. Besonders folgende Punkte sollten Sie auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden:
Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Wir raten Ihnen deshalb einen Anwalt zu beauftragen, der für Sie den Vertrag überprüft und dann auch die rechtliche Haftung übernimmt.
Falls Sie einen Arbeitnehmer in Vollzeit einstellen möchten, bietet sich die Vorlage Vollzeitarbeitsvertrag Muster an.
Mit einem Klick auf einen der folgenden Links können Sie die Vorlage kostenlos als PDF oder Word Dokument herunterladen:
Rechtlicher Hinweis: Der Muster Vertrag und die Informationen auf dieser Seite dienen als Informationsquelle und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit gegeben.
PDF Vorschau - zur Vollansicht
Aufbauend auf unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht, haben wir Ihnen auf dieser Seite Arbeitsvertrags Vorlagen zusammengestellt, die Sie kostenlos nutzen können. Aber anstatt sich selber um die korrekte Anstellung, Abrechnung und Lohnbuchhaltung zu kümmern, können Sie Arbeitnehmer für temporäre Jobs direkt über InStaff buchen.
Oder Sie möchten nebenbei arbeiten und sind auf der Suche nach einem Nebenjob? Nutzen Sie unsere Plattform, um genau den kurzfristigen Job zu finden, der Ihren Wünschen entspricht. Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie gerne arbeiten möchten: Hostess, Service, Promotion, Einzelhandel, Security, Marktforschung, Lager, Event oder Büro.
Teilzeitarbeitsvertrag
(für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
(Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.)
Zwischen ________________________________________________
(Name und Adresse des Arbeitgebers
)
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
(ggf.:vertreten durch ______________________________________)
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
und
Herrn/Frau________________________________________________
wohnhaft ________________________________________________
- nachfolgend „Arbeitnehmer/-in“ genannt -
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________ .
§ 2 Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten sechs Monate (oder: drei Monate) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
oder
Dieser Vertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten (oder: drei Monaten) vom ________ bis zum ________ zur Probe abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes Probearbeitsverhältnis).
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird in Teilzeit als _________________________ eingestellt
und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
(Bei der Angabe der Tätigkeiten empfiehlt sich keine zu starke Einengung, da bei einer Änderung der Arbeitnehmer ansonsten zustimmen muss oder eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung auszusprechen ist.)
Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht und nicht mit einer Lohnminderung verbunden sind.
§ 4 Arbeitsvergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von ______ Euro / einen Stundenlohn von derzeit ____ Euro.
Soweit eine zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber gewährt wird, handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht und auch bei einer mehrfachen Gewährung nicht begründet werden kann. Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist. Gratifikationen, die allen Mitarbeitern im Betrieb gleichermaßen gewährt werden, werden auch dem Mitarbeiter gewährt. Sie werden allerdings - sofern sie Entgeltcharakter haben und arbeitsbezogen sind - , beitragsmäßig gekürzt im Verhältnis der mit dem Mitarbeiter vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters (derzeit __ Wochenstunden).
(Bei der Arbeitsvergütung ist das Diskriminierungsverbot gem. § 4 TzBfG zu beachten.
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen)
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche (oder: monatliche / jährliche) Arbeitszeit des Mitarbeiters beträgt __ Stunden. Die Lage der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bestimmt sich wie folgt:
Montag: ____ Uhr bis ____ Uhr
Dienstag: ____ Uhr bis ____ Uhr
Mittwoch: ____ Uhr bis ____ Uhr
Donnerstag: ____ Uhr bis ____ Uhr
Freitag: ____ Uhr bis ____ Uhr
§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren __ Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.
Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist.
Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Betriebsferien (optional)
Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, einen Teil seines Urlaubs während der Dauer der Betriebsferien (in der Regel vom 27.12. bis 31.12.) zu konsumieren.
(Betriebsferien bieten sich in ruhigen Phasen an, zum Beispiel zwischen Weihnachten und Silvester. Zulässig sind bis zu 3/5 des Gesamturlaubs als Betriebsferien festzulegen.)
§ 7 Krankheit
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 Nebentätigkeit
Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
§ 10 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 11 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventuell Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.
§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.
§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.
_________________________
Ort, Datum
_________________________ _________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer/-in
Zum Schutz des Arbeitnehmers ist der Arbeitsvertrag nicht beliebig gestaltbar. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, werden Ihnen hier die wichtigsten Punkte genauer erläutert.
Eine detaillierte Erklärung zu den wichtigsten Klauseln finden Sie unter Arbeitsvertrag Standard .
Einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeits- verhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Dabei werden alle Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beachtet, die regelmäßg vom Arbeitgeber beschäftigt werden (unabhängig von der Höhe ihrer Arbeitszeit). Bei mitarbeitenden Gesellschaftern oder Geschäftsführern und freien Mitarbeitern kommt es darauf an,ob sie Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind. Vorüber- gehend Beschäftigte werden mitgezählt,wenn sie einen regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer vertreten.
Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch der Arbeitnehmer nach Teilzeitarbeit nicht entgegenstehen, muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen (§ 8 Abs. 1, Abs. 7 TzBfG).
Bei einer 5-Tage Woche gilt ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr. Für diesen gesetzlichen Mindesturlaub gelten besondere Vorschriften, beispielsweise verfällt dieser Urlaub frühstens nach 15 Monaten. Vertraglich können Sie natürlich zusätzliche Urlaubstage gewähren. Für diese zusätzlichen Urlaubstage können Sie beispielsweise beim Verfall auch gesonderte Vereinbarungen definieren.
Da Teilzeitbeschäftigte teilweise keine 5-Tage-Woche haben und nur an einzelnen Tagen arbeiten, kann es zu Unklarheiten beim Urlaubsanspruch kommen. Grundsätzlich steht Berufstätigen in Teilzeit die gleiche Anzahl an Arbeitstagen wie Arbeitnehmern in Vollzeit zu, wenn der Teilzeitbeschäftigte ebenfalls an jedem Arbeitstag der Woche arbeitet. Wer an nur drei Tagen in der Woche arbeitet , erhält auch weniger Urlaubstage.
Die Urlaubstage können mit folgender Formel berechnet werden:
Nominale Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen x (tatsächliche Arbeitstage pro Woche / Arbeitstage pro Woche)
Beispiel: Wer an zwei Tagen in Woche arbeitet, hat demnach mindestens Anspruch auf 8 Urlaubstage im Jahr ( 20 x (2/5) ). Fällt ein Arbeitstag eines Teilzeitbeschäftigten auf einen Feiertag, hat er Anspruch auf die Bezahlung der ausgefallenen Arbeitszeit.
Ein Teilzeitvertrag kann auch befristet werden. Weitergehende Informationen finden Sie unter Befristeter Arbeitsvertrag
Wir haben Ihnen hier eine Auswahl relevanter Webseiten und weiterführender Literatur zusammengestellt:
InStaff ist eine elektronischer Marktplatz und verbindet Arbeitgeber mit qualifizierten Mitarbeitern für befristete Jobs online. Unternehmen können über unsere selbst entwickelte Online-Plattform über 50.000 Mitarbeiter aus den Bereichen Service / Catering, Messe, Promotion, Einzelhandel, Kundensupport / Sales und vielen anderen Bereichen für kurzzeitige Arbeiten anfragen, managen, kontaktieren und buchen.
InStaff & Jobs GmbH is a German incorporation, that offers exhibition hostesses, models, male hosts, stagehands, service staff, promoters and sales assistants all over Germany. InStaff stands for a fast booking process ("Instant Staffing") and allows national as well as international businesses to book short term staff within a few hours. Our pool contains over 50.000 vetted jobber profiles who are interested in your event, promotion, catering, retail or office jobs.
You can publish your job without risk and completely free of charge on our online platform. Within a few hours we will send you a list of qualified staff profiles who are available and interested in your job. You can compare their relevant work experience, language proficiencies, profile images as well as prices. Through the InStaff messaging system you can also get in contact with our hosts as well as hostesses and even set up a phone interview prior to booking them. And if one or more profiles are suited for your job, you can book them directly online.
InStaff then handles and guarantees proper legal employment, payroll accounting, and other aspects regarding German working law, so that you can completely focus on your customers. If a hostess gets ill or another emergency arises, InStaff will replace the staff within a few hours. Our automated online booking platform is supported by our personal customer service, which operates seven days a week. And because of our unique online business model, InStaff can offer you a great temporary staff selection at very competitive prices, starting at 15.02 EUR per hour.
Already over 2.000 national as well as international businesses and many private citizens alike have booked temporary staff for their events or other short term jobs. Our international customers rated our service on average with 4.9 out of 5 stars and 98% of all our customers stated they would use our service again.
InStaff is praised for high customer satisfaction by the independent review provider eKomi:
see our Customer Reviews
InStaff is legally licensed by the German Employment Agency to offer labour leasing in Germany:
about the Employment License