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Befristeter Arbeitsvertrag Muster mit Anmerkungen

Vorlage für ein befristetes Arbeitsverhältnis (mit & ohne Sachgrund) inkl. Erklärungen zum kostenlosen Word / PDF Download

Einführung und Download

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gilt im Gegensatz zur regulären Dauerbeschäftigung, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit die Befristung gültig ist, muss der Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn in Schriftform unterschrieben werden und einen gültigen Befristungsgrund enthalten.

Diese Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag enthält mögliche Paragraphen zur:

  • Befristung ohne Sachgrund (z.B. Neugründung oder Neueinstellung)
  • Befristung mit Sachgrund (z.B. Vertretung oder betrieberlicher Bedarf)
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Verlängerung der Befristung

Der Mustervertrag dient für ein befristetes Vollzeit oder Teilzeit Arbeitsverhältnis. Die Befristungsklauseln für einen Minijob oder eine Werkstudententätigkeit finden Sie stattdessen unter Minijob bzw. Werkstudent. Es gibt auch die Kurzfristige Beschäftigung als Spezialfall der Befristung für kurze Jobs die nicht berufsmäßig durchgeführt werden.

Mit einem Klick auf einen der folgenden Links können Sie die Vorlage kostenlos als PDF oder Word Dokument herunterladen:

Rechtlicher Hinweis: Der Muster Vertrag und die Informationen auf dieser Seite dienen als Informationsquelle und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit gegeben.

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Befristeter Arbeitsvertrag im Wortlaut


Befristeter Arbeitsvertrag *)

(Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.)

Zwischen ________________________________________________
(Name und Adresse des Arbeitgebers )

- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -


(ggf.: vertreten durch ______________________________________)

- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -

und

Herrn/Frau________________________________________________

wohnhaft ________________________________________________

- nachfolgend „Arbeitnehmer/-in“ genannt -

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:



§1 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis wird auf die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit dem _______ abgeschlossen.

oder

Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________ und endet am ________ .

oder

Das Arbeitsverhältnis ist zeitlich befristet und endet am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(Hier ist zu unterscheiden, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt. Es ist empfehlenswert, wenn eine sachgrundlose Befristung erfolgt, die Norm des § 14 Abs. 2 TzBfG im Vertrag zu nennen und bei Vorliegen eines Sachgrundes im Zeitpunkt des Vertragsschlusses diesen zu Beweiszwecken in den eigenen Unterlagen zu notieren.)



§ 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Rücktritt vom Arbeitsvertrag oder seine Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeit sind ausgeschlossen.

Das Arbeitsverhältnis endet zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer jedoch zwei Wochen vorher vom Auslaufen des Arbeitsverhältnisses benachrichtigen.

Vorzeitig kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit der gesetzlich zulässigen Frist gekündigt werden.

Die ersten drei Monate (oder: sechs Monate) gelten als PROBEZEIT.

Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!



§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als _________________________ eingestellt

und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

(Bei der Angabe der Tätigkeiten empfiehlt sich keine zu starke Einengung, da bei einer Änderung der Arbeitnehmer ansonsten zustimmen muss oder eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung auszusprechen ist.)

Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht und nicht mit einer Lohnminderung verbunden sind.



§ 4 Arbeitsvergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von ______ Euro / einen Stundenlohn von derzeit ____ Euro.

Soweit eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber gewährt wird, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Auch die wiederholte vorbehaltslose Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung für die Zukunft. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht und kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Dies gilt insbesondere für Elternzeit, Wehr- und Zivildienst und unbezahlte Freistellung. Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist.



§ 5 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit __ Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

oder

Der Arbeitnehmer wird an folgenden Wochentagen je __ Stunden von ______ bis ______ beschäftigt.



§ 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren __ Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist.

Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.



§ 7 Betriebsferien (optional)

Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, einen Teil seines Urlaubs während der Dauer der Betriebsferien (in der Regel vom 27.12. bis 31.12.) zu konsumieren.

(Betriebsferien bieten sich in ruhigen Phasen an, zum Beispiel zwischen Weihnachten und Silvester. Zulässig sind bis zu 3/5 des Gesamturlaubs als Betriebsferien festzulegen.)



§ 8 Krankheit

Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.



§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.



§ 10 Nebentätigkeit

Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.



§ 11 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.



§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen

Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.

Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.



§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________



§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Aus dem reinen einseitigen Verhalten des Arbeitgebers erwachsen dem Arbeitnehmer keine vertraglichen Rechtsansprüche, sofern nicht eine mündliche oder schriftliche einvernehmliche Vertragsänderung vorliegt (Ausschluss der betrieblichen Übung).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.



§ 15 Zusätzliche Hinweise

(Bei zeitlich befristeten Arbeitsverträgen:) Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

(Bei zweckbefristeten Arbeitsverhältnissen hat ein entsprechender Hinweis in der schriftlichen Unterrichtung über die Zweckerreichung zu erfolgen.)

_________________________

Ort, Datum

_________________________ _________________________

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer/-in

Gesetzliche Vorgabe an einen befristeten Arbeitsvertrag

Zum Schutz des Arbeitnehmers ist ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht beliebig gestaltbar und muss ich insbesondere an die gesetzlichen Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) halten. Sie finden hier die wichtigsten Informationen zu Dauer und Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages sowie zu Befristungen mit und ohne Sachgrund.

Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnis

Die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnis kann zeitlich festgelegt werden oder sich auf das Erreichen eines bestimmten Zwecks beziehen z.B. den Abschluss eines Projekts.

Befristung ohne Sachgrund

Ohne Sachgrund darf eine Befristung maximal zwei Jahre dauern. Innerhalb der zwei Jahre darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§14 Teilzzeit- und Befristungsgesetz)

Ausnahmen:

  • Bei Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind und ohne Arbeit waren, ist eine Befristung bis zu 5 Jahren möglich
  • Bei neugegründeten Unternehmen ist eine Befristung von 4 Jahren möglich

Die Zahl der Verlängerungen ist in beiden Fällen unbegrenzt.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ist nicht zulässig, wenn eine Vorbeschäftigung bei diesem Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahren stattgefunden hat.

Befristung mit Sachgrund

Eine Befristung mit Sachgrund liegt vor wenn nur ein vorrübergehender Bedarf an dem Arbeitnehmer besteht, dies kann eine Schwangerschafts- oder Elternzeitvertretung sein, aber auch der Einsatz für ein bestimmtes Projekt oder Saisonarbeit. Diese Art von Zeitverträgen kann ein Arbeitsgeber im Prinzip unendlich oft mit dem Arbeitnehmer abschließen. Kettenbefristigung ist grundsätzlich erlaubt.

Allerdings hat die Rechtsprechung den Kettenbefristungen inzwischen Grenzen gesetzt. Diese sind unzulässig, wenn in der wiederholten Befristung rechtsmissbräuchliches Verhalten zu sehen ist.

Im Einzelfall bestimmen das die Gerichte. Ein Indiz für ein Rechtsmissbrauch liegt vor wenn ein Arbeitnehmer länger als vier Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und bereits mehr als sechs Verlängerungen erhalten hat.

Angestellte im Bereich Kunst, Wissenschaft und Presse sind von dieser Regelung ausgeschlossen und Kettenbefristungen können hier über die Grenze hinaus erlaubt sein.

Verlängerung befristeter Arbeitsvertäge

Eine Verlängerung eines befristeten Vertrags muss schriftlich erfolgen und zwar vor Ablauf der Befristung. Die Vertragsbedingungen dürfen nicht verändert werden, dies wäre ein Neuabschluss, der ohne Sachgrund nicht zulässig ist.

Beachtenswert:

Wenn die Arbeit nach Ablauf der Befristung fortgesetzt wird, ohne dass der befristete Arbeitsvertrag verlängert wurde, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Weitere Informationen zur Befristung

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