Dieser Werkstudentenvertrag kann als Vertragsvorlage für ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Studenten dienen. Um als Werkstudent arbeiten zu dürfen, muss der Arbeitnehmer als Vollzeit Student immatrikuliert sein. Außerdem darf er während der Studienzeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten bzw. bis zu 40 Stunden in der vorlesungsfreien Zeit.
Ein Werkstudent ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es fallen aber regulär die Beiträge für die Rentenversicherung an (bis zu 9,75% Arbeitgeberbeitrag und 9,75% Arbeitnehmerbeitrag).
Sie können den Beispiel Vertrag kostenlos herunterladen und bei Bedarf folgende Punkte auf Ihre Bedürfnisse anpassen:
Als Alternative zum Werkstudenten Vertrag bietet sich für Stundenten ggf. ein Vollzeit Praktikumsvertrag, ein Minijob / Aushilfe Arbeitsvertrag oder bei kurzfristigen Jobs ein Kurzfristiger Arbeitsvertrag an.
Mit einem Klick auf einen der folgenden Links können Sie die Vorlage kostenlos als PDF oder Word Dokument herunterladen:
Rechtlicher Hinweis: Der Muster Vertrag und die Informationen auf dieser Seite dienen als Informationsquelle und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit gegeben.
PDF Vorschau - zur Vollansicht
Aufbauend auf unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht, haben wir Ihnen auf dieser Seite Arbeitsvertrags Vorlagen zusammengestellt, die Sie kostenlos nutzen können. Aber anstatt sich selber um die korrekte Anstellung, Abrechnung und Lohnbuchhaltung zu kümmern, können Sie Arbeitnehmer für temporäre Jobs direkt über InStaff buchen.
Oder Sie möchten nebenbei arbeiten und sind auf der Suche nach einem Nebenjob? Nutzen Sie unsere Plattform, um genau den kurzfristigen Job zu finden, der Ihren Wünschen entspricht. Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie gerne arbeiten möchten: Hostess, Service, Promotion, Einzelhandel, Security, Marktforschung, Lager, Event oder Büro.
Werkstudentenvertrag
(Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.)
Zwischen ________________________________________________
(Name und Adresse des Arbeitgebers)
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
(ggf.:vertreten durch ______________________________________)
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
und
Herrn/Frau________________________________________________
wohnhaft ________________________________________________
- nachfolgend „Arbeitnehmer/-in“ genannt -
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
oder bei einem befristeten Arbeitsvertrag
Dieser Vertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten (oder: drei Monaten) vom ________ bis zum ________ zur Probe abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes Probearbeitsverhältnis).
§ 2 Status als Werkstudent
Dieses Arbeitsverhältnis ist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer als Vollzeit Student immatrikuliert ist und seine letzte Prüfungsleistung noch nicht erbracht hat. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass dies der Fall ist und er den Arbeitgeber sofort informiert, wenn sich sein beruflicher Status ändert.
Um den Status als Werkstudent zu erfüllen, wird außerdem vereinbart, dass der Werkstudent während der Studienzeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet. Diese Arbeitszeit kann auf bis zu 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien erhöht werden (siehe § 5 Arbeitszeit).
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als _________________________ eingestellt
und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
(Bei der Angabe der Tätigkeiten empfiehlt sich keine zu starke Einengung, da bei einer Änderung der Arbeitnehmer ansonsten zustimmen muss oder eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung auszusprechen ist.)
Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht und nicht mit einer Lohnminderung verbunden sind.
§ 4 Arbeitsvergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von ______ Euro / einen Stundenlohn von derzeit ____ Euro.
Soweit eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber gewährt wird, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Auch die wiederholte vorbehaltslose Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung für die Zukunft. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht und kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Dies gilt insbesondere für Elternzeit, Wehr- und Zivildienst und unbezahlte Freistellung. Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 20 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.
Während der Semesterferien kann die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden pro Woche in Absprache mit dem Arbeitnehmer erhöht werden.
§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche.
Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren __ Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.
Bei einer durchschnittlichen __ Tage-Woche besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch von __ Arbeitstagen.
(Da Werkstudenten in der Regel keine fünf Tage in der Woche arbeiten, besteht dementsprechend ein anteilig Urlaubsanspruch. Bei einer 3-Tage-Woche besteht zum Beispiel Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 12 Arbeitstagen.
Zu beachten ist auch die Höhe des Urlaubsentgelts für Werksstudenten, dieses bezieht sich auf den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen. Weitere Erläuterungen und Beispiel unter Muster Werkstudentenvertrag)
Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist.
Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Betriebsferien (optional)
Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, einen Teil seines Urlaubs während der Dauer der Betriebsferien (in der Regel vom 27.12. bis 31.12.) zu konsumieren.
(Betriebsferien bieten sich in ruhigen Phasen an, zum Beispiel zwischen Weihnachten und Silvester. Zulässig sind bis zu 3/5 des Gesamturlaubs als Betriebsferien festzulegen.)
§ 8 Krankheit
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 10 Nebentätigkeit
Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
§ 11 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 12 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.
§ 13 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.
Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§ 14 Zusätzliche Vereinbarungen
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
§ 15 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.
_________________________
Ort, Datum
_________________________ _________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer/-in
Ein Werkstudentenverhältnis bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Studierende zahlreiche Vorteile mit sich. Doch gleichzeitig existieren spezielle Regelungen und Aspekte, die beachtet werden müssen. In diesem Abschnitt werden wir uns mit den Hinweisen und Besonderheiten beschäftigen, die im Zusammenhang mit Werkstudenten und deren Verträgen relevant sind. Es ist essentiell, sich mit diesen Details auseinanderzusetzen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und ein optimales Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.
Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Da Werkstudenten in der Regel keine fünf Tage in der Woche arbeiten, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch ähnlich wie bei einer Teilzeitbeschäftigung. Der Anspruch lässt sich mit folgender Formel bestimmen:
Nominale Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen x (tatsächliche Arbeitstage pro Woche / Arbeitstage pro Woche)
Für den Urlaub erhählt der Werksstudent ein Urlaubsentgelt, dieses setzt sich aus dem durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen zusammen. Zur Veranschaulichung dient folgendes Beispiel:
Ein Student arbeitet an drei Tagen in der Woche, somit besteht ein Anspruch auf 12 Urlaubstag im Jahr ( 20x (3/5) ). In den letzten 13 Wochen hat der Student durchschnittlich 18 Stunden in der Woche gearbeitet. Also hat der Arbeitnehmer an 12 Tagen durchschnittlich 72 Stunden ( (18/3) x 12 ) gearbeitet. Diese 72 Stunden werden mit dem vereinbarten Stundenlohn vergütet, sofern der Arbeitnehmer seinen kompletten Jahresurlaub nimmt.
Für den Status als Werkstudent muss der Arbeit als Vollzeit Student immatrikuliert sein und darf sein Studium noch nicht beendet haben. Sobald ein Student die letzte Prüfungsleistung seines Studienfachs bzw. seine Abschlussprüfung abgelegt hat, darf er nicht weiter als Werkstudent arbeiten, auch wenn er offiziell noch immatrikuliert ist.
Mit dem Ende des Werkstudentenverhältnis ist der Arbeitnehmer aber weiterhin im Unternehmen beschäftigt, aber nun müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich Beiträge in die Arbeitslosen-, Pflege und Krankenversicherung zahlen. Diese Änderung des Sozialversicherungsstatus darf der Arbeitgeber nicht als Begründung nutzen den Arbeitsvertrag zu kündigen.
Der Arbeitsvertrag kann aber eine Klausel enthalten, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald der Student sein Studium abgeschlossen hat. Inwiefern diese Art der Befristung jedoch rechtsgültig ist, wurde noch von keinem Gerichtsurteil belegt.
InStaff ist eine elektronischer Marktplatz und verbindet Arbeitgeber mit qualifizierten Mitarbeitern für befristete Jobs online. Unternehmen können über unsere selbst entwickelte Online-Plattform über 50.000 Mitarbeiter aus den Bereichen Service / Catering, Messe, Promotion, Einzelhandel, Kundensupport / Sales und vielen anderen Bereichen für kurzzeitige Arbeiten anfragen, managen, kontaktieren und buchen.
InStaff & Jobs GmbH is a German incorporation, that offers exhibition hostesses, models, male hosts, stagehands, service staff, promoters and sales assistants all over Germany. InStaff stands for a fast booking process ("Instant Staffing") and allows national as well as international businesses to book short term staff within a few hours. Our pool contains over 50.000 vetted jobber profiles who are interested in your event, promotion, catering, retail or office jobs.
You can publish your job without risk and completely free of charge on our online platform. Within a few hours we will send you a list of qualified staff profiles who are available and interested in your job. You can compare their relevant work experience, language proficiencies, profile images as well as prices. Through the InStaff messaging system you can also get in contact with our hosts as well as hostesses and even set up a phone interview prior to booking them. And if one or more profiles are suited for your job, you can book them directly online.
InStaff then handles and guarantees proper legal employment, payroll accounting, and other aspects regarding German working law, so that you can completely focus on your customers. If a hostess gets ill or another emergency arises, InStaff will replace the staff within a few hours. Our automated online booking platform is supported by our personal customer service, which operates seven days a week. And because of our unique online business model, InStaff can offer you a great temporary staff selection at very competitive prices, starting at 15.02 EUR per hour.
Already over 2.000 national as well as international businesses and many private citizens alike have booked temporary staff for their events or other short term jobs. Our international customers rated our service on average with 4.9 out of 5 stars and 98% of all our customers stated they would use our service again.
InStaff is praised for high customer satisfaction by the independent review provider eKomi:
see our Customer Reviews
InStaff is legally licensed by the German Employment Agency to offer labour leasing in Germany:
about the Employment License